„Diese Website verwendet Cookies“ – beim Besuch von Webseiten stoßen Internetnutzer immer häufiger auf solche Hinweise zum Datenschutz. Webseitenbetreiber kommen damit ihrer Pflicht nach, über die Speicherung nutzerrelevanter Daten aufzuklären. Laut der E-Privacy-Richtlinie der EU – allgemein bekannt als „Cookie-Richtlinie“ – ist das Speichern dieser Informationen allerdings nur erlaubt, wenn die User darin einwilligen. Ein sogenanntes Opt-in-Verfahren ist demnach – zumindest bei Tracking-Cookies – obligatorisch. Das hat auch der Europäische Gerichtshof in einem neuerlichen Urteil bestätigt: Nutzer müssen aktiv zustimmen, bevor Cookies gesetzt werden dürfen.
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